Rechtsprechung
   LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08   

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LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08 (https://dejure.org/2012,29819)
LG Köln, Entscheidung vom 28.09.2012 - 2 O 457/08 (https://dejure.org/2012,29819)
LG Köln, Entscheidung vom 28. September 2012 - 2 O 457/08 (https://dejure.org/2012,29819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen aufgrund von Nichteinholung eines naturwissenschaftlichen Gutachtens i.R.e. Kunstauktion; Anforderungen an das Vorliegen einer arglistigen Täuschung bei einer Kunstauktion; Anwendung der im Verkehr ...

  • KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik PDF

    Zu den Sorgfaltspflichten des Auktionshauses - Die "Sammlung Jägers"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen aufgrund von Nichteinholung eines naturwissenschaftlichen Gutachtens i.R.e. Kunstauktion; Anforderungen an das Vorliegen einer arglistigen Täuschung bei einer Kunstauktion; Anwendung der im Verkehr ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehaltlose Zuschreibungen nur auf gesicherter Grundlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auktionator-Haftung bei gefälschtem Bild

  • faz.net (Pressebericht, 28.09.2012)

    Beltracchi-Zivilprozess: Was ist ein ordentlicher Auktionator?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auktionator haftet für gefälschtes Gemälde

  • rechtambild.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Drum prüfe ordentlich, was du verkaufst!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auktionshaus muss Kaufpreis für Fälschung zurückzahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auktionshaus muss zwei Millionen Euro Schadensersatz wegen Fälschung zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auktionshaus muss zwei Millionen Euro Schadensersatz wegen Fälschung zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ein Auktionshaus ist verpflichtet, im Auktionskatalog zutreffende Angaben auf gesicherter Grundlage zu machen

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr Käuferschutz beim Kunstkauf?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Und wieder ein Fälschungsskandal

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 444
  • GRUR-RR 2012, 496
  • ZUM 2013, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79

    Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Der Umfang der Prüfungspflicht des Kunsthändlers bestimmt sich weiter nach der Bedeutung des Werkes; bei einem gewöhnlichen Gemälde aus der Vielzahl der in Auktionen zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind dem Kunsthändler weniger eingehende Prüfungen zumutbar als bei Werken wie dem vorliegenden, die der Auktionator zu einem ungewöhnlich hoch festgesetzten Mindestgebot - Gleiches muss für einen Mindestschätzpreis gelten, hier 800.000 EUR - in seinen Katalog aufnimmt (vgl. BGH v. 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, NJW 1980, 1619).

    Schon für ein solches gilt aber der Grundsatz des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 13.2.1980 - VIII ZR 26/79, NJW 1980, 1619), dass der Auktionator gegenüber dem Ersteigerer die Stellung eines Sachkenners einnimmt, der im Gegensatz zum Ersteigerer selbst die Möglichkeit hat, die Vertrauenswürdigkeit der Einlieferer zu prüfen und selbst zu entscheiden, welche Werke er zur Auktion annimmt; hierauf kann und darf der Ersteigerer ein Vertrauen stützen, das nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, schutzwürdig ist.

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Jedenfalls dann, wenn dem Anfechtenden durch Eingehung des Vertrages ein Vermögensschaden entstanden ist - wie hier der Klägerin, die einen Kaufpreis zahlte, der für ein gefälschtes Bild nicht angemessen war -, schließen die §§ 119, 123 BGB die Haftung für c.i.c. nicht aus (BGH v. 26.9.1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87

    Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen;

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Die Gutgläubigkeit des Übermittelnden beseitigt die arglistige Täuschung nicht (Palandt-Ellenberger, BGB, 71. Auflage, 2012, § 123, Rn. 13 aE; BGH v. 8.2.1989 - IVa ZR 197/87, VersR 1989, 465).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Umgekehrt ist anerkannt, dass Sorgfaltspflichten im konkreten Einzelfall über ein - in Rechtsvorschriften oder technischen Regeln konkretisiertes - Verhaltensprogramm hinausgehen können (BGH v. 7.10.1986 - VI ZR 187/85, NJW 1987, 372).
  • BGH, 09.02.1965 - VI ZR 253/63

    Mitverschulden bei Motorradunfall ohne Helm

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Die Anforderungen, die § 276 Abs. 2 BGB stellt, werden durch übliches oder einem verbreiteten Brauch entsprechendes, weniger sorgfältiges Verhalten der betreffenden Verkehrskreise nicht reduziert (BGH v. 27.11.1952 - VI ZR 25/52, BGHZ 8, 138, Rn. 7, 8; BGH v. 11.2.1957 - VII ZR 256/56, BGHZ 23, 288, 290; BGH v. 9.2.1965 - VI ZR 253/63, NJW 1965, 1075, Rn. 19).
  • BGH, 27.11.1952 - VI ZR 25/52

    Sorgfaltspflicht eines Dentisten

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Die Anforderungen, die § 276 Abs. 2 BGB stellt, werden durch übliches oder einem verbreiteten Brauch entsprechendes, weniger sorgfältiges Verhalten der betreffenden Verkehrskreise nicht reduziert (BGH v. 27.11.1952 - VI ZR 25/52, BGHZ 8, 138, Rn. 7, 8; BGH v. 11.2.1957 - VII ZR 256/56, BGHZ 23, 288, 290; BGH v. 9.2.1965 - VI ZR 253/63, NJW 1965, 1075, Rn. 19).
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56

    Positive Vertragsverletzung. Beweislast

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Die Anforderungen, die § 276 Abs. 2 BGB stellt, werden durch übliches oder einem verbreiteten Brauch entsprechendes, weniger sorgfältiges Verhalten der betreffenden Verkehrskreise nicht reduziert (BGH v. 27.11.1952 - VI ZR 25/52, BGHZ 8, 138, Rn. 7, 8; BGH v. 11.2.1957 - VII ZR 256/56, BGHZ 23, 288, 290; BGH v. 9.2.1965 - VI ZR 253/63, NJW 1965, 1075, Rn. 19).
  • BGH, 07.04.1952 - III ZR 363/51

    Sorgfaltspflicht eines Rennfahrers

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Auf "eingerissene Nachlässigkeit und Unsitte" der beteiligten Verkehrskreise ist nicht Rücksicht zu nehmen (BGH v. 7.4.1952 - III ZR 363/51, BGHZ 5, 318, Rn. 5).
  • BGH, 02.12.1958 - VIII ZR 212/57
    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Eine leichtsinnige Handlungsweise verliert nicht dadurch ihren Charakter, dass sie von einer Vielzahl von Personen oder ganz allgemein in einem bestimmten Geschäftszweig geübt wird (BGH v. 2.12.1958 - VIII ZR 212/57, LM Nr. 12 zu § 932 BGB).
  • OLG Köln, 11.01.1990 - 7 U 121/89

    Haftung für das Ablegen giftiger Zweige am Weidezaun des Nachbargrundstücks

    Auszug aus LG Köln, 28.09.2012 - 2 O 457/08
    Nach alledem kommt es auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt an, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des maßgeblichen Verkehrskreises zu beachten ist (OLG Köln v. 11.1.1990 - 7 U 121/89, NJW-RR 1990, 793, Rn. 8).
  • RG, 24.11.1922 - III 79/22

    Bestätigungsschreiben

  • LG Bielefeld, 20.09.1988 - 23 O 101/88
  • OLG München, 20.03.2014 - 14 U 764/12

    Kein Schadensersatz im Fall des unter Wert versteigerten "Teuersten Teppichs der

    Diese hängen ohnehin von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.9.2012, Az. 2 O 457/08, BeckRS 2012, 20478, Anlage BB 3).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2020 - 3 O 19/19

    Rückabwicklung Kaufvertrag über ein Kunstwerk

    (LG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 2 O 457/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2012 - I ZB 52/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12829
BGH, 16.05.2012 - I ZB 52/11 (https://dejure.org/2012,12829)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2012 - I ZB 52/11 (https://dejure.org/2012,12829)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - I ZB 52/11 (https://dejure.org/2012,12829)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 570 Abs 1 ZPO, § 888 Abs 1 ZPO, § 890 ZPO
    Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich der Verhängung eines Zwangsgeldes gem. § 888 Abs. 1 ZPO zur Erzwingung einer Auskunftserteilung; Feststetzung eines Ordnungsgeldes bzw. Zwangsmittels bei einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss

  • rewis.io

    Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüsse in der Zwangsvollstreckung: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 570; ZPO § 888 Abs. 1; ZPO § 890
    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich der Verhängung eines Zwangsgeldes gem. § 888 Abs. 1 ZPO zur Erzwingung einer Auskunftserteilung; Feststetzung eines Ordnungsgeldes bzw. Zwangsmittels bei einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Zwangsgeldbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11

    Aufschiebende Wirkung

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZB 52/11
    Wie der beschließende Senat zeitlich nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, gilt dies auch für Beschwerden gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels bei Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888, 890 ZPO (Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, NJW 2011, 3791 Rn. 8 ff. - Aufschiebende Wirkung).
  • BGH, 18.06.2021 - I ZB 30/21

    Erzwingungshaft

    Nach ihrem ausdrücklich weiten Wortlaut schließt die Vorschrift auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 20/11, GRUR 2012, 427 Rn. 8 bis 10 - Aufschiebende Wirkung; Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 52/11, juris Rn. 6; vgl. auch Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 570 Rn. 2).
  • BGH, 04.03.2021 - I ZB 8/21

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine vollstreckungsgerichtliche

    Die Vorschrift des § 793 ZPO, die die Anfechtbarkeit eines Beschlusses zur Vollstreckung einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 ZPO regelt (vgl. MünchKomm.ZPO/Gruber, 6. Aufl., § 888 Rn. 34; hierzu auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 52/11, juris Rn. 5 f.), wird zwar als Regelung über die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde verstanden (vgl. BeckOK.ZPO/Preuß, 39. Edition [Stand 1. Dezember 2020], § 793 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2012 - I ZR 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13851
BGH, 29.05.2012 - I ZR 6/10 (https://dejure.org/2012,13851)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2012 - I ZR 6/10 (https://dejure.org/2012,13851)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - I ZR 6/10 (https://dejure.org/2012,13851)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 176/01

    Berichtigung des Tatbestands des Revisionsurteils

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - I ZR 6/10
    Der Tatbestand eines Revisionsurteils unterliegt grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO, weil die in ihm enthaltene verkürzte Wiedergabe des Parteivorbringens keine urkundliche Beweiskraft besitzt (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - V ZR 224/97, NJW 1999, 796; Beschluss vom 30. Oktober 2003 - I ZR 176/01, GRUR 2004, 271; Musielak/Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 320 Rn. 3, jeweils mwN).

    Die Entscheidung kann unbeschadet der Vorschrift des § 320 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung ergehen, da dieser für die Verwerfung des unzulässigen Antrags keine Bedeutung zukommt (BGH, GRUR 2004, 271, 272).

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 224/97

    Entscheidung über einen Tatbestandsberichtigungsantrag in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - I ZR 6/10
    Der Tatbestand eines Revisionsurteils unterliegt grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO, weil die in ihm enthaltene verkürzte Wiedergabe des Parteivorbringens keine urkundliche Beweiskraft besitzt (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - V ZR 224/97, NJW 1999, 796; Beschluss vom 30. Oktober 2003 - I ZR 176/01, GRUR 2004, 271; Musielak/Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 320 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BVerwG, 31.05.2013 - 2 C 6.11

    Tatbestandsberichtigung; Revisionsurteil; informatorische Zusammenfassung; keine

    Der Tatbestand eines Revisionsurteils unterliegt grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 119 Abs. 1 VwGO (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 1960 - BVerwG 3 ER 404.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 101 S. 127 und vom 8. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 21.84 - juris LS und Rn. 1 m.w.N.; ebenso: BFH, Beschlüsse vom 11. Februar 1965 - IV 102/64 U - BFHE 82, 62, vom 24. August 1967 - IV 410/61 - BFHE 89, 565, vom 19. März 1982 - VI R 180/78 - juris Rn. 3, zuletzt vom 9. Oktober 2008 - V R 45/06 - BFH/NV 2009, 39 = juris Rn. 3 f.; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - NJW 1956, 1480, zuletzt vom 29. Mai 2012 - I ZR 6/10 - GRUR-RR 2012, 496; BAG, Beschlüsse vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - BAGE 38, 316, zuletzt vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 125/95 - juris Rn. 8).
  • BGH, 06.03.2015 - XI ZR 182/13

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Revisionsurteils

    Der Tatbestand eines Revisionsurteils unterliegt grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO, weil die in ihm enthaltene verkürzte Wiedergabe des Parteivorbringens keine urkundliche Beweiskraft besitzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - I ZR 6/10, juris Rn. 2 und vom 5. April 2011 - XI ZR 350/08, juris, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5825
BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11 (https://dejure.org/2012,5825)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - I ZR 160/11 (https://dejure.org/2012,5825)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11 (https://dejure.org/2012,5825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG
    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf das Erreichen der notwendigen Beschwer nach Fessetzung des Streitwerts entprechend der Angaben in der Berufungsschrift auf 10.000 EUR

  • rewis.io

    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf das Erreichen der notwendigen Beschwer nach Fessetzung des Streitwerts entprechend der Angaben in der Berufungsschrift auf 10.000 EUR

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf das Erreichen der notwendigen Beschwer nach Fessetzung des Streitwerts entprechend der Angaben in der Berufungsschrift auf 10.000 EUR

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die für die Bewertung des erhobenen Anspruchs in den Vorinstanzen gemachten Angaben im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berichtigen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11

    Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11
    Er kann deshalb auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Bearbeitungsentgelte in Bank-AGB

    aa) Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des angefochtenen Urteils (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris Rn. 3 mwN, vom 13. Dezember 2012 - V ZR 73/12, Grundeigentum 2013, 347 mwN und vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 115/15

    Bemessung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Urteils (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 4 mwN; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11 Rn. 3, juris; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZR 161/14 Rn. 4, juris).

    Ist der Streitwert vom Landgericht und vom Berufungsgericht entsprechend den Angaben des Klägers festgesetzt worden und hat der Kläger die Festsetzung nicht beanstandet, kann er im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11 Rn. 1; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11 Rn. 3, juris; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4).

    Insbesondere ist es dem Kläger verwehrt, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die von ihm gemachten Angaben zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12 Rn. 3, juris; BGH, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4).

  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 253/12

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11 Rn. 3, juris - Rügelose Wertfestsetzung II).

    Hat er insoweit keine verlässlichen oder vollständigen Angaben gemacht und hat das Berufungsgericht den Streitwert deshalb vom Kläger unangefochten unter Zugrundelegung seiner unvollständigen Angaben geschätzt, so ist er ebenfalls gehindert, die diesem Streitwertbeschluss zugrunde gelegten Annahmen mit neuem Vortrag in Frage zu stellen, um den Wert der Beschwer zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris - Rügelose Wertfestsetzung I).

  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 221/13

    Für Wert der Beschwer einer Revision Interesse des Rechtsmittelklägers an

    Der Wert der mit der (beabsichtigten) Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (z. B. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3; vom 10. April 2008 - V ZR 154/07, juris Rn. 5; vom 24. April 1998 - V ZR 225/97, NJW 1998, 2368 und vom 24. November 1971, BGHZ 57, 301, 302).

    Hat der Kläger in den Vorinstanzen keine verlässlichen oder vollständigen Angaben zum Wert gemacht und hat das Berufungsgericht den Streitwert daher unter Zugrundelegung der unvollständigen Angaben geschätzt, so ist der Kläger auch gehindert, die Annahmen, auf denen diese Streitwertfestsetzung beruht, mit neuem oder ergänzendem Vortrag, der in den Tatsacheninstanzen keinen Niederschlag gefunden hat, in Frage zu stellen, um den Wert der Beschwer zu erhöhen (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 aaO; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 aaO Rn. 4 und vom 27. August 2008 - VI ZR 78/07 aaO).

  • OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12

    Werbung einer Fahrschule mit den Kosten der Fahrschulausbildung/-prüfung; Zu den

    Von der Vorschrift des § 713 ZPO hat der Senat vorliegend keine Anwendung gemacht, auch wenn im Hinblick darauf, dass ausweislich der Sitzungsniederschrift des Landgerichts vom 18. Juni 2012 der Streitwert "im allseitigen Einvernehmen" auf bis 20.000 EUR festgesetzt worden ist, eine etwaige Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten unzulässig sein dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rdnr. 4).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Eigene Entscheidung des

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2012 (I ZR 160/11 - GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4), wonach Einwände gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht erhoben werden können, sofern die Wertfestsetzung durch den Beschwerdeführer in der Instanz nicht beanstandet worden ist.
  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 472/13

    Klageabweisendes erstinstanzliches Urteil eines Oberlandesgerichts über

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Urteils (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, BeckRS 2012, 10947 Rn. 3 und vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, BeckRS 2014, 11248 Rn. 5; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 26 EGZPO Rn. 9 f).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 176/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtzeitiges Vorbringen zur Höhe des Werts der

    Nachdem sie insoweit zuvor ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt hat, kann sie daher mit ihrem vorstehend unter II 1 wiedergegebenen Vorbringen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2015 - VII ZR 176/14

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung II).
  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es daher regelmäßig versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZR 161/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.08.2014 - I ZR 107/10

    Streitwert bei Verletzung einer Wortmarke durch den Vertrieb eines Bräparates mit

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 159/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

  • BGH, 11.11.2015 - I ZR 151/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer des zur Löschung urheberrechtsverletzender

  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 117/11

    Erforderlichkeit einer Beschwer in Höhe von 20.000,- Euro für die

  • BVerfG, 19.11.2020 - 1 BvR 856/20

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

  • BGH, 24.07.2019 - VII ZR 129/18

    Rechtmäßige Kürzung der Bestandsbetreuungsprovisionen eines Handelsvertreters;

  • BGH, 07.05.2015 - V ZR 159/14

    Wertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Klage gegen den

  • BGH, 14.07.2015 - VI ZA 11/15

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/14

    Nichterreichen der Rechtsmittelbeschwer: Erstmaliges Berufen auf einen höheren

  • BGH, 23.10.2013 - V ZR 60/13

    Wert des Beschwerdegegenstandes von mehr als 20.000 Euro als Voraussetzung für

  • BGH, 24.07.2019 - VII ZR 90/18

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Feststellung des

  • BGH, 15.05.2014 - V ZR 245/13

    Streitwertermittlung bei Streit über die Beseitigung einer Störung eines

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 31/13

    Vorherige Beanstandung als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Einwänden

  • BGH, 24.01.2013 - I ZA 11/12

    Zulässigkeit des Bezugnahme auf weitere Angaben zur Bemessung des Streitwerts

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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2012 - I ZR 192/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24674
BGH, 22.03.2012 - I ZR 192/10 (https://dejure.org/2012,24674)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2012 - I ZR 192/10 (https://dejure.org/2012,24674)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2012 - I ZR 192/10 (https://dejure.org/2012,24674)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Beteiligung an einer Augenscheinseinnahme wird durch rügeloses Einlassen geheilt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1991 - III ZR 80/89

    Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Parteiöffentlichkeit der

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - I ZR 192/10
    Auf die Parteiöffentlichkeit der Inaugenscheinnahme können die Parteien verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1991 - III ZR 80/89, juris Rn. 6; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., § 357 Rn. 8).
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZN 376/16

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des

    b) Aus der Möglichkeit, auf die Parteiöffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme (BGH 22. März 2012 - I ZR 192/10 - Rn. 10) sowie gemäß § 128 Abs. 2 ZPO auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, folgt nichts anderes.
  • BGH, 25.02.2021 - I ZB 78/20

    Revision auf Geltendmachung des Rechtsfehlers der ungerechtfertigten

    Unterlässt es die Partei trotz Kenntnis oder in schuldhafter Unkenntnis des Mangels, ihn schriftsätzlich zu rügen, verliert sie mit der Einreichung des nächsten Schriftsatzes das Rügerecht (zum Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05, NJW 2007, 2122 Rn. 9); läuft für eine Partei keine Schriftsatzfrist oder äußert sie sich nicht, so geht das Rügerecht mit der nächsten Entscheidung verloren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - I ZR 192/10, juris Rn. 10; Huber in Musielak/Voit aaO § 295 Rn. 6; Seiler in Thomas/Putzo aaO § 295 Rn. 6; Thole in Stein/Jonas aaO § 295 Rn. 42; Deppenkemper in Prütting/Gehrlein aaO § 295 Rn. 10; BeckOK.ZPO/Bacher aaO § 295 Rn. 8.2; MünchKomm.ZPO/Prütting aaO § 295 Rn. 41).
  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 629/21

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Einschränkung zur Pandemiebekämpfung -

    Aus der Möglichkeit, auf die Parteiöffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme (BGH 22. März 2012 - I ZR 192/10 - Rn. 10) sowie gemäß § 128 Abs. 2 ZPO auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, folgt nichts anderes.
  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

    Das auf diesen Verstoß gerichtete Rügerecht hat die Beklagte nicht deswegen verloren, weil sie mit der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren den Beweisantrag nicht wiederholt hat (BGH, Beschl. v. 22.03.2012 - I ZR 192/10 [BeckRS 2012, 18381]: "Dem Verlust des Rügerechts bei Verletzung verzichtbarer Verfahrensvorschriften ... durch rügelose Verhandlung nach § 295 I ZPO steht es gleich, wenn im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 II ZPO keine Rüge erfolgt").
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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2012 - I ZR 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13562
BGH, 31.05.2012 - I ZR 29/10 (https://dejure.org/2012,13562)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - I ZR 29/10 (https://dejure.org/2012,13562)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - I ZR 29/10 (https://dejure.org/2012,13562)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, § 148 ZPO
    Verfahrensaussetzung: Anhängigkeit eines dieselbe Frage betreffenden Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens bei Vorlage zur Vorabentscheidung bzgl. Vertriebs von Nachbildungen der von Le Corbusier geschaffenen Möbelmodelle

  • online-und-recht.de

    Verfahrensaussetzung: Anhängigkeit eines dieselbe Frage betreffenden Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof

  • rewis.io

    Verfahrensaussetzung: Anhängigkeit eines dieselbe Frage betreffenden Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148; AEUV Art. 267
    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens bei Vorlage zur Vorabentscheidung bzgl. Vertriebs von Nachbildungen der von Le Corbusier geschaffenen Möbelmodelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verfahrensaussetzung bis EuGH-Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - I ZR 29/10
    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung; Warenverkehrsfreiheit; Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - I ZR 29/10
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Verfahren 1 StR 213/10 (GRUR 2011, 227) dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 folgende Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
  • BGH, 30.10.2013 - I ZR 203/12

    Glücksspiel

    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 29/10, juris Rn. 5).
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